Ad Rem Verlag
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  • Dies und Das von Justizia

    Gebrauchtwagenkauf: unklare Schadensursache
    Geringfügiger Mehrverbrauch ist hinzunehmen
    Kinder auf Schulweg versichert
    ALG-II-Urteil zu Wohnungsrenovierungen
    Skifahrer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet
    ALG-II-Urteil zur Anmietung einer Garage
    Buspassagiere müssen sich festhalten
    Gestohlene Ware bei eBay ersteigert – Freispruch

    Ausgabe 165-01/2008
  • Zahlen 2008 - Soziales - Steuern

    Für das Jahr 2008 haben sich viele Sozialversicherungswerte und Bedingungen im Steuerrecht geändert. Eine Übersicht über die wichtigsten Werte und Bemessungsgrundlagen finden Sie hier.

    Ausgabe 165-01/2008
  • Altersvorsorge: Teil 5 Lebensversicherungen

    Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde das 3-Schichten-Modell eingeführt. Grundlage der 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar. Die Zusatzversorgung stellt die 2. Schicht dar. Nun wenden wir uns der dritten Schicht, den Lebensversicherungen, zu. Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.
    Todesfallversicherung - Risikolebensversicherung Kapitallebenslebensversicherung - Fondsgebundene Lebensversicherung – Rentenversicherung - Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung – Pflegerentenversicherung - Rendite - Gebühren - Kündigung

    Ausgabe 165-01/2008
  • Neues Versicherungsvertragsrecht

    Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG)  wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das bisher geltende Recht stammt aus dem Jahre 1908 und wurde den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht. Das neue VVG berücksichtigt auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten.

    Ausgabe 165-01/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Allein wegen schwacher Arbeitsleistung kann nicht gekündigt werden
    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen vom Transport-Subunternehmer ohne eigenes Fahrzeug
    Call-by-Call Nutzung stellt kein Einverständnis für Werbeanrufe dar
    6000 Euro Schmerzensgeld für drückendes Gebiss
    Wer Geld verschenkt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
    Ein „Haustürgeschäft“ kann auch bei einem Kauf in der Halle einer Einkaufspassage vorliegen

    Ausgabe 166-02/2008
  • Altersvorsorge: Teil 6: Exkurs zur Riesterrente

    Mit folgender Einleitung machte die ARD-Sendung „Monitor“ am 10 Januar auf ein bisher totgeschwiegenes Problem der Riesterrente öffentlich:
    „Willkommen und gleich zu Anfang eine wenig bekannte Sachlage. Wie Sie wissen werben Banken, Versicherungen und natürlich Politiker mit der Riester-Rente. Auch für gering Verdienende soll sich das lohnen. Im Alter gibt es dann auf die schmale staatliche Rente etwas oben drauf. Leider nicht ganz so einfach. Was selbst Experten nicht wissen: wer Pech hat, der spart mit seinem Riester-Vertrag nicht für den eigenen Lebensabend, sondern fürs Sozialamt.“

    Ausgabe 166-02/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Werkstatt haftet nicht, wenn sie ein fehlerhaftes Originalteil einbaut.
    Arbeitgeber muss deutlich machen, wenn er eine geringere als in § 1a KSchG vorgesehene Abfindung anbietet.
    Rücktritt vom Autokauf, wenn der Händler das Altfahrzeug übernimmt und einen dafür noch laufenden Kredit ablöst.

    Ausgabe 167-03/2008
  • Altersvorsorge: Teil 8: Sonstige private Vorsorge

    In der 3. Schicht geht es um die Aktie, den Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere und Banksparpläne

    Ausgabe 167-03/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz
    Sternchen-Tapete bei Auszug
    Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung
    Bedeutung der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: „Nein“

    Ausgabe 168-04/2008
  • Altersvorsorge: Teil 9 Steuerliche Aspekte Teil I

    Fall 1: Der Sportartikelkaufmann Horst Frösch, selbständig (Gewerbebetrieb), 32 Jahre alt, ledig,
    Fall 2: Der niedergelassene Arzt Klaus Müller, 34 Jahre alt und verheiratet, …
    Fall 3: Die Arbeitnehmerin Elfriede Gässler
    Fall 4: Die Beamtin Katja Vollenweider, 42 Jahre alt, verheiratet …
    Unterschiedliche Vorsorgeformen werden unterschiedlich besteuert. Sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit in der Sparphase, als auch die Besteuerung während der Auszahlung unterscheiden sich erheblich voneinander. Darüber hinaus spielt auch die persönliche Situation des Vorsorgenden eine große Rolle: Familienstand, Kinder, die Art des Arbeitsverhältnisses (selbständig, angestellt, verbeamtet), der Umfang des Vermögens bzw. der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirken sich ebenfalls steuerlich aus.
    Die Entscheidung für oder gegen eine Sparform muss daher auch unter dem Aspekt der steuerlichen Behandlung betrachtet werden. Sehen wir uns daraufhin die Fallbeispiele an:

    Alterseinkünftegesetz – Einzahlungsphase – Auszahlungsphase

    Ausgabe 168-04/2008
  • Allgemeiner Kündigungsschutz

    Die Jeans- & Sports-Textil GmbH – Hersteller von Jeans- und Sporttextilien – hat seit drei Jahren kontinuierlich Umsatzeinbußen im Bereich der Sporttextilien zu verzeichnen. Dies liegt hauptsächlich an der Konkurrenz aus den fernöstlichen Billiglohnländern. Die neueste Marktforschungsstudie kommt zu dem Ergebnis: Auch in den kommenden Jahren ist insbesondere auf dem Sektor der Sportbekleidung eine Trendwende nicht zu erwarten. Deshalb stehen Entlassungen an.

    Rollenspiel – Rollenkarten - Kündigungsschutzgesetz - Kündigung sozial ungerechtfertigt – Abmahnung - Sozialauswahl

    Ausgabe 169-05/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau
    Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis
    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
    Trockenboden: Nutzung ist festgeschrieben

    Ausgabe 169-05/2008
  • Altersvorsorge: Teil 10: Steuerliche Aspekte Teil II

    In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen.
    In dieser Ausgabe soll der Frage nachgegangen werden, welche steuerlichen Folgen sich bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Riesterrente (= 2. Schicht) ergeben.

    Ausgabe 169-05/2008
  • Staatliche Förderung der Vermögensbildung

    Vera Krepp hat soeben ihren Ausbildungsvertrag zur Industriekauffrau bei der Müller Schmuckwaren GmbH, Pforzheim, abgeschlossen. Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2008. Bei Unterzeichnung des Vertrages wurde ihr der geltende Tarifvertrag übergeben und sie wurde aufgefordert, zur Bank zu gehen und demnächst ein Konto für die vermögenswirksamen Leistungen anzugeben. Ja, klar, gehört hatte sie schon davon, aber Genaues…….????
    Das 5. Vermögensbildungsgesetz – Sparzulage – Sperrfrist – vorzeitige Verfügungen - Wohnungsbauprämie

    Ausgabe 170-06/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Kein Rückgaberecht für gebrauchten Grabstein
    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung
    Betriebsübergang: Gründung einer Service GmbH
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer

    Ausgabe 170-06/2008
  • Altersvorsorge: Teil 11 - Steuerliche Aspekte: Teil III (3. Schicht)

    In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen.
    Verschiedene Vorsorgemaßnahmen wirken sich steuerlich teilweise erheblich unterschiedlich aus. In dieser Ausgabe soll der Frage nachgegangen werden, welche steuerlichen Folgen sich bei Vorsorgemaßnahmen der 3. Schicht ergeben. Betrachtet werden:
    - Kapitallebensversicherungen,
    - Rentenversicherungen bzw.
    - Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht

    Ausgabe 170-06/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
    Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten
    Wirksamkeit von Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen
    Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Ausgabe 171-07/2008
  • Reform des GmbH-Rechts beschlossen

    Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
    Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
    Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.
    Erleichterung der Kapitalaufbringung - Erleichterung der Übertragung von Geschäftsanteilen - Einführung von Musterprotokollen - Beschleunigung der Registereintragung - Wegfall der Sicherheitsleistung - Verlegung des Verwaltungssitzes - Transparenz bei Gesellschaftsanteilen - Bekämpfung von Missbräuchen

    Ausgabe 171-07/2008
  • Altersvorsorge: Teil 12: Steuerliche Aspekte Teil IV (3. Schicht- Wertpapiere)

    In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen:
    Im Folgenden werden für die Fallbeispiele 1 und 4 weitere Vorsorgemöglichkeiten der 3. Schicht auf ihre steuerlichen Folgen untersucht. Diese sollen sich auf Dividenden und Zinsen beschränken.
    Der Freistellungsauftrag - Abgeltungssteuer

    Ausgabe 171-07/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Werbung mit Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Darlegungs- und Beweislast
    Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen
    Betriebsteilübergang: ordnungsgemäße Unterrichtung

    Ausgabe 172-09/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
    „30 Meter wasserdicht“ irreführend
    Pauschaler Schadenersatz nach Storno ist zulässig
    Änderungskündigung unwirksam

    Ausgabe 173-10/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Annahmeverzug: Beschäftigungsmöglichkeit
    Kündigung „im Auftrag“ unwirksam
    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
    Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Ausgabe 174-11/2008
  • Dies und Das von Justizia

    Pauschalierte Werbung mit Preisvorteilen ist unzulässig
    Kfz-Versicherung: Zerstörtes Cello bei Autounfall
    Wann ist ein Gebrauchtwagen fahrbereit?
    Für Teppichkauf in der Türkei gilt türkisches Recht
    Rückforderung von Zahlungen  kurz vor Insolvenz

    Ausgabe 175-12/2008
  • Rechtsformen - Teil 1: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Gesellschaftsvertrag - Rechte und Pflichten der Gesellschafter - Gesellschaftsvermögen - Haftung der Gesellschaft - Gewinn- und Verlustverteilung - Gesellschafterwechsel - Angaben auf Geschäftsbriefen - Buchführung - Steuerpflicht

    Ausgabe 175-12/2008