Umsatzsteuerliche Behandlung von Transportleistungen - Neuregelung ab dem 01.01.2010
Der Frachtführer (Spediteur) Franz Rollig, Öhringen, wird von Mercedes Blanco, Barcelona, beauftragt, ihre Möbel von Barcelona nach Öhringen zu befördern. Frau Blanco ist kaufmännische Angestellte der Öhringer Hürt AG, die in Barcelona eine Zweigstelle betreibt. Ab dem 01.09.2010 ist Mercedes Blanco als Assistentin der Unternehmensleitung der Hürt AG in Öhringen tätig; deswegen hat sie ihren Wohnsitz von Barcelona nach Öhringen verlegt.
Der Transportunternehmer Rollig verlangt für den Transport 2.000,00 € (netto).
Problem:
Weil die Transportleistung zum größten Teil im Ausland erbracht wird, fragt sich Rollig ob und inwieweit seiner Kundin Umsatzsteuer (USt) in Rechnung zu stellen ist?
Lieferung - Sonstige Leistung - Ort der Sonstigen Leistung - B2B-Umsatz - B2C-Umsatz – Personenbeförderung - Güterbeförderung - Innergemeinschaftliche Güterbeförderung
Zum Download Ausgabe 194-09/2010