Sozialpartner I: DGB und BDA

146-05/2006

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation einzelner Fachgewerkschaften. Er vertritt die gewerkschaftlichen Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf den einzelnen Ebenen. Als „Verband der Verbände“  ist er nicht tariffähig, kann also  keine Tarifverträge mit der Arbeitgeberseite abschließen. Die Tarifverhandlungen werden von den acht folgenden Mitgliedsgewerkschaften geführt:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - Industriegewerkschaft Metall (IGM) - Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) – Gewerkschaft der Polizei(GdP) - TRANSNET Gewerkschaft der Eisenbahner - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) - Einheitsgewerkschaft - Industrieverbandsprinzip

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