Sanierungen im Insolvenzfall

192-06/2010

 

Die im Jahr 1999 vorgenommene Reform des Insolvenzrechts sollte u.a. mehr insolventen Unternehmen eine Fortführung der Tätigkeit ermöglichen. Bislang liegen jedoch kaum repräsentative Daten vor, in welchem Umfang das Ziel erreicht wird. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hat hierzu erstmals Daten erhoben. Die Ergebnisse basieren auf einer Auswertung von Gerichtsakten an zehn Insolvenzgerichten in NRW. Berücksichtigt wurden nur Unternehmen mit mindestens 6 Mitarbeitern, deren Insolvenzverfahren  in den Jahren 2004/05 eröffnet wurde. Untersucht wurden 228 von 697 bis Ende 2008 beendete Verfahren.

Zum Download Ausgabe 192-06/2010