Reform des GmbH-Rechts beschlossen

171-07/2008

 

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.
Erleichterung der Kapitalaufbringung - Erleichterung der Übertragung von Geschäftsanteilen - Einführung von Musterprotokollen - Beschleunigung der Registereintragung - Wegfall der Sicherheitsleistung - Verlegung des Verwaltungssitzes - Transparenz bei Gesellschaftsanteilen - Bekämpfung von Missbräuchen

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