Rechtsformen - Teil 4 Die eingetragene Genossenschaft (e.G.)
Die e.G. ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Ihr Geschäftszweck ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Das ursprüngliche Anliegen der Genossenschaft war die Selbsthilfe ihrer zumeist wirtschaftlich schwachen Mitglieder durch gegenseitige Förderung und damit die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit.
Gründung - Rechtsverhältnisse - Firma - Kapital - Haftung - Gewinn- und Verlustbeteiligung- Die Organe der Genossenschaft - Generalversammlung – Aufsichtsrat – Vorstand - Rechte und Pflichten der Mitglieder - Verbandsprüfung - Steuerliche Behandlung - Vor- und Nachteile der Genossenschaft
Zum Download Ausgabe 178 03/2009