Offene Selbstfinanzierung
Unter offener Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung durch Nichtausschüttung ausschüttungsfähiger Gewinne. Der im GuV-Konto ausgewiesene Gewinn bzw. Jahresüberschuss wird nicht vollständig ausgeschüttet bzw. entnommen, sondern im Unternehmen belassen (thesauriert).
Die offene Selbstfinanzierung wird offen genannt, weil die Einbehaltung der Gewinne das bilanzielle Eigenkapital erhöht. Die Veränderung wird durch den Vergleich mit der Bilanz des Vorjahres ersichtlich.
Gewinnverteilung und Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften
Gewinnthesaurierung bei Kapitalgesellschaften – Gewinnrücklagen - Bilanzgewinnverwendung
Zum Download der Ausgabe 171-07/2008