Offene Selbstfinanzierung

171-07/2008

 

Unter offener Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung durch Nichtausschüttung ausschüttungsfähiger Gewinne. Der im GuV-Konto ausgewiesene Gewinn bzw. Jahresüberschuss wird  nicht vollständig ausgeschüttet bzw. entnommen, sondern im Unternehmen belassen (thesauriert).
Die offene Selbstfinanzierung wird offen genannt, weil die Einbehaltung der Gewinne das bilanzielle Eigenkapital erhöht. Die Veränderung  wird durch den Vergleich mit der Bilanz des Vorjahres ersichtlich.
Gewinnverteilung und Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften
Gewinnthesaurierung bei Kapitalgesellschaften – Gewinnrücklagen - Bilanzgewinnverwendung

Zum Download der Ausgabe 171-07/2008