Neues Versicherungsvertragsrecht
Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das bisher geltende Recht stammt aus dem Jahre 1908 und wurde den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht. Das neue VVG berücksichtigt auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten.
Zum Download Ausgabe 165-01/2008