Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

188-02/2010

 


Der Versichertenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt sich per Gesetz. Wesentliches Element der GKV ist das Solidarprinzip: Die Beiträge werden - anders als bei der privaten Krankenversicherung (PKV) – nicht in Abhängigkeit vom individuellen Gesundheitsrisiko erhoben, sondern entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Auf diese Weise findet ein Transfer zwischen Gesunden und Kranken, Jüngeren und Älteren sowie Besser- und Schlechterverdienenden statt. Wie wird dieser Transfer durch den Gesundheitsfonds organisiert?

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