Marktkonträre Maßnahmen – Mindestpreisfestsetzung

207-11/2011

 

Marktkonträre staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen setzen die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage außer Kraft. Der Staat greift immer dann ein, wenn er bestimmte Bevölkerungsgruppen durch den Prozess der Marktpreisbildung benachteiligt sieht. Aus sozialen Gesichtspunkten heraus will er ihr Einkommen sichern bzw. für einen angemessenen Lebensstandard Sorge tragen.

Festpreise – Höchstpreise – Mindestpreise – Mindestlöhne - Angebotsüberhang - Konsumentenrente


Zum Download Ausgabe 207-11/2011