Leistungsstörungen beim Kaufvertrag Teil 3: Annahmeverzug
Die Müller GmbH aus Köln-Porz, ein mittelständischer Zulieferer der Ford-Werke in Köln-Niehl, hat unter den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise stark zu leiden. Dabei sah die Wirtschaftswelt Anfang April 2008 für die Müller GmbH noch rosig aus. Die Geschäftsführung hatte zum damaligen Zeitpunkt 20 Werkzeugmaschinen bei der Wedel AG aus Öhringen bestellt (Auftragswert: 1,5 Mio. €); als Lieferdatum wurde der 16.03.2009 im Kaufvertrag vereinbart. Als das Öhringer Unternehmen die bestellten Maschinen zum vereinbarten Termin in Köln-Porz anliefern möchte, verweigert der neue Lagerleiter der Müller GmbH die Annahme mit der Begründung, dass im Lager kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung stehe.
Kosten für die Einlagerung - zweiseitiger Handelskauf - Versteigerung - Nachfrist - Selbsthilfeverkauf
Zum Download Ausgabe 178 03/2009