Kapitalerhöhung gegen Einlagen

183-09/2009

 

Die Hauptversammlung der ad rem AG rief anlässlich der bevorstehenden Kapitalerhöhung reges Interesse bei ihren Aktionären hervor. 77,5 % des Grundkapitals waren präsent.
Besonders lebhaft wurde der Vorschlag des Vorstandes zur Kapitalerhöhung diskutiert. Verschiedene Vertreter von Großbanken hatten gefordert, das Grundkapital um 12 Mio. € unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Dadurch könne das Eigenkapital zu günstigen Marktkonditionen beschafft werden. Als Kaufanreiz für die jungen Aktien sei ein 5 %iger Abschlag vom aktuellen Börsenkurs zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung völlig ausreichend. Eventuell nötige zusätzliche Mittel könnten problemlos mittels Kreditnahme beschafft werden.
Die Hauptversammlung stimmte schließlich dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen um 20 Mio. € unter Beibehaltung der Bezugsrechts für die Altaktionäre zu. Ausschlaggebend für die Festsetzung des Emissionspreises werde der amtliche Kurs an der Stuttgarter Börse einen Tag vor dem Verkauf (Placierung) der jungen Aktien sein.
Kapitalverwässerung – Bezugsrecht – Ausgabekurs - Bezugsverhältnis und Erwerb junger Aktien - Dividendennachteil bzw – Dividendenvorteil - Bilanzierung neuer Aktien – Kapitalrücklage -  Emissionskosten

Zum Download der Ausgabe 183-09/2009