Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

185-11/2009

 

Tagesordnung der Hauptversammlung
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4.    Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung der ad rem SE
Der Börsenkurs der ad rem Aktie hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Dadurch ist die Aktie zunehmend „schwer“ geworden. Um die Umlauffähigkeit der Aktie, insbesondere bei Privatanlegern, zu erhöhen, soll das Grundkapital der Gesellschaft nach dessen Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1 : 10 neu eingeteilt und so die Anzahl der Aktien verzehnfacht werden (Aktiensplit).
Derzeit beträgt das Grundkapital der ad rem SE € 45.500.000,– und ist eingeteilt in Stück 17.500. 000 Stammaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von € 2,60 je Stückaktie entfällt. Da der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 1,– nicht unterschreiten darf, soll das Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um € 129.500.000,– auf € 175.000.000,– erhöht werden, wodurch sich der anteilige Betrag jeder Stückaktie des Grundkapitals von bisher € 2,60 auf € 10,– je Stückaktie erhöht.
Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital in 175.000.000 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von € 1,– entfällt, neu eingeteilt werden.
Auswirkungen auf die Bilanz - Berichtigungsaktien und Bilanzkurs

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