Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Seit dem 01. März 1997 gibt es das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG). Ziel des Gesetzes ist es, Jugendliche im Berufs- und Arbeitsleben vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Übersicht über wesentliche Regelungen und Anwendungsfälle finden Sie hier.
Zum Download Ausgabe 188-02/2010