Gewerbliche Schutzrechte
Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken dienen dem Schutz des geistigen Eigentums. Technische Erfindungen werden ebenso vor unerlaubter Nachahmung geschützt wie neue Namen, Muster und Formen. Der Schutz muss beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München beantragt werden.
Patente – Gebrauchsmuster – Marken – Geschmacksmuster - Lizenz
Zum Download Ausgabe 210-02/2012