Gewerbliche Schutzrechte

210-02/2012

 

Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken dienen dem Schutz des geistigen Eigentums. Technische Erfindungen werden ebenso vor unerlaubter Nachahmung geschützt wie neue Namen, Muster und Formen. Der Schutz muss beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München beantragt werden.

Patente – Gebrauchsmuster – Marken – Geschmacksmuster - Lizenz

Zum Download Ausgabe 210-02/2012