Geringfügige Beschäftigungen I Teil B: Rechtliche Rahmenbedingungen gewerblicher Minijobs
Ein wesentlicher Aspekt der Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen ist die Frage, wie ein Unter-bzw. Überschreiten der 400,00 €-Grenze ermittelt wird, da hiervon die Sozialversicherungsfreit abhängt und in der Folge die Möglichkeit der 2%igen Lohnsteuerpauschalierung.
Prüfung der 400,00 €-Grenze - steuerfreier Arbeitslohn - pauschal besteuerter Arbeitslohn
Zum Download Ausgabe 208-12/2011