Finanzkrise – Der Stabilisierungsfonds für den Finanzmarkt
Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat stehen die Bundesbürgschaften über 400 Milliarden Euro bereit, die den Kreditverkehr der Banken wieder in Gang bringen sollen. Daneben gibt der Bund der Branche für 80 Milliarden Euro unter Auflagen Kapitalhilfen und kauft problematische Kredite auf. Für die Bundesbürgschaften und Darlehen hat der Bund ein Sondervermögen eingerichtet. Die Verwaltung des Fonds ist Aufgabe der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA). Sie arbeitet zeitlich begrenzt bis 31. 12. 2009, danach wird sie aufgelöst. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Garantieübernahme – Rekapitalisierung – Risikoübernahme – Auflagen
Zum Download der Ausgabe 175-12/2008