Existenzgründung Teil 4: Gründungsformalitäten

144-03/2006

 

Ein Gewerbe ist eine Tätigkeit, die selbstständig, regelmäßig, entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird.
Gewerbeamt - IHK bzw. HWK - Finanzamt - Berufsgenossenschaft - Bundesagentur für Arbeit - Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) - Amtsgericht (Handelsregister)

Zum Download der Ausgabe 144-03/2006