Die „Volksaktie“ bei der Bahnprivatisierung
Der Parteitag der SPD hat am 27. Oktober 2007 in Hamburg beschlossen, dass die Privatisierung der Deutschen Bahn AG durch Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien – öffentlichkeitswirksam „Volksaktien“ genannt – im Umfang von mindestens 25,1 % des Grundkapitals der Bahn erfolgen soll. In diesem Zusammenhang hat das Deutschen Aktieninstitut im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten erstellt, das klären soll, ob das Modell einer stimmrechtslosen Vorzugsaktie ein geeignetes Instrument für die Privatisierung der Bahn AG sein kann. Zudem sollte die Studie klären, welche alternativen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung möglich seien. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen der Studie zusammengefasst.
Gesetzlicher Rahmen - Das „Volksaktien-Modell“ der SPD - Stimmrechtslose Vorzugsaktien - Vertretung im Aufsichtsrat - Aufleben des Stimmrechts - Erzwingung von Kapitalerhöhungen - Steuerung der Aktionärsstruktur - „Volksaktien“ – Emissionserlös - Kapitalbedarf der Bahn AG - Alternativen der Kapitalaufbringung
Zum Download der Ausgabe 164-12/2007