Die verdeckte (stille) Selbstfinanzierung

172-09/2008

 

Stille Selbstfinanzierung liegt vor, wenn erzielte Gewinne oder Wertsteigerungen in der Bilanz durch Bewertungsmaßnahmen nicht sichtbar gemacht werden. Es entstehen Stille Reserven.
Unterbewertung von Aktiva - Überbewertung von Passiva - Stille Reserven - Überhöhte Abschreibungen - Nichtaktivierung von Wirtschaftsgütern - Unterlassene Wertaufholung - Überhöhte Rückstellungen – Fremdwährungsverbindlichkeiten

Zum Download der Ausgabe 172-09/2008