Die Unternehmensteuerreform 2008

156-03/2007

 

Seit dem 05.Februar 2007 liegt der „Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008“ vor.  Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz, im Rahmen der zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung den Standort Deutschland für die Unternehmen attraktiver zu machen.
Kernpunkt der Steuerreform ist eine Steuerentlastung der Unternehmen ab dem Jahre 2008 in Höhe von ca. 5.000.000.000,00 €. Der Gesetzgeber plant insbesondere folgende Änderungen:
Einkommensteuergesetz – Körperschaftsteuergesetz - Gewerbesteuergesetz

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