Die Sozialpartner IV: Der Betreibsrat

148-07/2006

 

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/-innen im Betrieb ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Betriebsrat - Betriebsversammlung - Betriebsausschuss - Wirtschaftsausschuss – Einigungsstelle – Rechte - Information - Beratung – Mitwirkung – Mitbestimmung im engeren Sinn - wirtschaftlicher Bereich - personeller Bereich - sozialer Bereich

Zum Download Ausgabe 148-07/2006