Die Gesetzliche Sozialversicherung - Teil 6 Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.
Versicherungspflicht - Organisation der UV - Beitragshöhe und Finanzierung - Aufgaben und Leistungen der UV
Zum Download Ausgabe 193-07/2010