Die Gesetzliche Sozialversicherung Teil 3 Pflegeversicherung

189-03/2010

 


Die Pflegeversicherung (PV) ist die jüngste der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Sie ist erst 1995 eingeführt worden. Infolge medizinischen Fortschritts und der damit verbundenen Lebenserwartung stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten Jahrzehnten immer weiter, was zu einer Explosion der Kosten bei den Krankenkassen und den Kommunen als Träger von Sozialleistungen führte. Um hier eine Entlastung herbeizuführen wurde in den 90er Jahren die Pflegeversicherung eingeführt. Mehr zu Versicherungspflicht, Organisation und Leistungen lesen Sie hier.

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