Die Abgeltungssteuer - Teil 4 (Wertpapiere im Betriebs- oder Privatvermögen?)

186-12/2009

 

Wertpapiere können unter bestimmten Voraussetzungen dem Privat- oder Betriebsvermögen eines Unternehmers zugeordnet werden. Nur dann, wenn Wertpapiere im Privatvermögen gehalten werden, greift die ASt. Diese hat abgeltende Wirkung, wobei in bestimmten Fällen eine Veranlagung und eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz günstiger sein können. Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind nur eingeschränkt verrechenbar. Für das Betriebsvermögen gelten erheblich abweichende Regelungen.
Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes Betriebsvermögen - Notwendiges Betriebsvermögen

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