Die Abgeltungssteuer Teil 3 (Antragsveranlagungen)
In bestimmten Fällen erfolgt trotz Abgeltungswirkung eine Veranlagung mit Einkünften aus Kapitalvermögen:
Antragsveranlagung I sinnvoll, wenn - der persönliche St-Satz (Grenzsteuersatz) über 25 % liegt und bei der Kapitalertragbesteuerung eine zu hohe Bemessungsgrundlage angesetzt wurde Antragsveranlagung II sinnvoll, wenn der persönliche St-Satz (Grenzsteuersatz) unter 25 % liegt
Zum Download Ausgabe 184-10/2009