Das steuerliche Kind
Die steuerliche Förderung der Kinder wird durch die Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG beziehungsweise durch die Auszahlung von Kindergeld § 62 ff. EStG bewirkt.
Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte und Bezüge von Kindern
Zum Download Ausgabe 155-02/2007