Das gerichtliche Mahnverfahren – Zwangsvollstreckung
Das Autohaus „Auto-Konrad GmbH“, Öhringen, hat im August diesen Jahres einen Transporter an das Sonnenstudio Karin Unger e.K., Heilbronn, geliefert. Der Rechnungsbetrag in Höhe von 48.000 € war zahlbar bis 15.9. d.J. Da das Sonnenstudio die Rechnung bis Ende September nicht beglichen hat, schreibt Frau Konrad ihr eine Zahlungserinnerung. Doch Frau Karin zahlt nicht, auch nachdem Frau Konrad noch drei weitere Mahnungen geschickt hat. Da das kaufmännische Mahnverfahren offensichtlich erfolglos war, überlegt Frau Konrad nun, wie sie weiter vorgehen soll, um endlich den offenen Betrag vom Sonnenstudio Karin Unger e.K. zu erhalten.
gerichtlicher Mahnbescheid – Klage – Zwangsvollstreckung - eidesstattliche Versicherung – Verhaftung – Schuldnerverzeichnis - Pfändung - Sicherungshypothek - Zwangsversteigerung
Zum Download Ausgabe 145-04/2006