Das Bürgerentlastungsgesetz - Ein Überblick
Der Gesetzgeber hat im Juli 2009 das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Versorgungsaufwendungen“ beschlossen. Der Grund für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008. Mit diesem Urteil stellt das BVG fest, dass die Besteuerung des Einkommens, das der Steuerpflichtige aufwendet um seine Kranken- und Pflegeversorgung, die einer entsprechenden Grundversorgung in diesem Bereich entsprechen, zu sichern, nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt. „Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums gewährleistet dem Steuerpflichtigen einen Schutz des Lebensstandards auf Sozialhilfeniveau. Die Kranken- und Pflegeversorgung ist nämlich ein integraler Bestandteil des im Sozialgesetzbuch genannten Leistungskatalogs.“
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Zum Download Ausgabe 184-10/2009