Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Das BilMoG ist seit der Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) im Jahre 1985 die bedeutendste Reform des 3. Buchs des HGB, in dem die deutschen Bilanzierungsvorschriften in den §§ 238 bis 342e kodifiziert sind. Die Zielsetzung des Gesetzgebers war dabei, eine für die Unternehmen gleichwertige, jedoch einfachere und kostengünstigere Alternative zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) zu schaffen.
Bilanzierungspflicht für Kleinunternehmen - Anhebung der Größenklassen – Anwendungsbereich des BilMoG - Umgekehrte Maßgeblichkeit - Immaterielle Vermögensgegenstände – Rückstellungen – Herstellungskosten – Verbrauchsfolgeverfahren - Währungsumrechnung - Aktivierungsverbot - Aktivierungsgebot
Zum Download der Ausgabe 183-09/2009