Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht 2005/2006 vor

161-09/2007

 

Ludwig Erhard, von 1949 bis 1963 Wirtschaftsminister und späterer Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, hat das Wettbewerbrecht als Grundgesetz unserer Gesellschaft- und Wirtschaftsordnung bezeichnet. Das Fehlen eines funktionierenden Leistungswettbewerbs – sei es in Form von Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder einem Missbrauch von Marktmacht – führt zu unerwünschten Folgen auch für die Verbraucher, indem Preise einseitig erhöht werden oder nötige Investitionen in Produktverbesserungen vernachlässigt werden. Aufgabe des Bundeskartellamtes, das im Jahr 2008 sein 50-jähriges Bestehen feiern wird, ist es, den Wettbewerb zu schützen und das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) durchzusetzen. Sein Präsident, Dr. Bernhard Heitzer, hat kürzlich  in Bonn den Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2005/2006 vorgestellt. 
Fusionskontrolle - Abwägungsklausel - Vollzugsverbot – Ministererlaubnis - Missbrauchsaufsicht - Strom- und Gaspreise - Angebot unter Einstandspreis – Kartellverfahren – Kartellverbot - Neue Bonusregelung - Vergaberecht

Zum Download der Ausgabe 161-09/2007