Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft
Nachdem der Bundstag im März das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet und der Bundesrat im April zugestimmt hatte, ist das Gesetz nun Ende Mai 2009 in Kraft getreten. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr - und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den wesentlichen Änderungen des BilMog gehören Befreiungen und Erleichterungen im Bereich der Bilanzierung und eine Verbesserung der Aussagekraft von HGB-Abschlüssen. So werden beispielsweise mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, von der Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit sowie Bewertungsvorschriften für Vermögens- und Schuldpositionen an internationale Regeln angepasst.
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gehören:
Deregulierung -Verbesserung der Aussagekraft der HGB –Abschlüsse - Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert - Änderung der Rückstellungsbewertung - Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte im alten HGB - Mehr Transparenz in Bezug auf die Zweckgesellschaften
Download der Ausgabe 181-06/2009