Arbeitsschutzsystem in Deutschland

167-03/2008

 

Das duale Arbeitsschutzsystem beruht auf zwei Säulen. Neben dem staatlichen Arbeitsschutz existiert auch der Arbeitsschutz der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dies sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Pflichtmitglieder sind alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen, so dass alle Beschäftigten in Deutschland Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten genießen. Finanziert werden die Unfallversicherungsträger über Beiträge der Arbeitgeber.

Zum Download der Ausgabe 167-03/2008