Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai
Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich zum Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in guter Verfassung und ist attraktiv für Arbeitnehmer aus anderen Ländern. Das deutsche Verdienstniveau war 2008 – aktuellere Zahlen liegen nicht vor –das fünfthöchste in der EU. Die Erwerbslosenquote war 2010 im europäischen Vergleich niedrig. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit Blick auf den 1. Mai 2011 mit. An diesem Tag laufen in Deutschland nach sieben Jahren die Übergangsbestimmungen zur Beschränkung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus.
Zuwanderung – Arbeitsmarkteffekte - Prekäre Beschäftigungsformen - gesetzlicher Mindestlohn – Entsendegesetz - Equal Pay - Generalunternehmerhaftung
Zum Download Ausgabe 202-05/2011