Altersvorsorge: Teil 5 Lebensversicherungen

165-01/2008

 

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde das 3-Schichten-Modell eingeführt. Grundlage der 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar. Die Zusatzversorgung stellt die 2. Schicht dar. Nun wenden wir uns der dritten Schicht, den Lebensversicherungen, zu. Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.
Todesfallversicherung - Risikolebensversicherung Kapitallebenslebensversicherung - Fondsgebundene Lebensversicherung – Rentenversicherung - Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung – Pflegerentenversicherung - Rendite - Gebühren - Kündigung

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